Team Blog

In dem TeamWebber-Blog erhalten Vereine, Bands, Organisationen und andere Teams wertvolle Tipps und wichtige Informationen für die Gestaltung und den Inhalt Ihrer Website.

 

Mein Name ist Heiko Fröhlich und ich bin selber in verschiedenen Organisationen aktiv:

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Impressum auch für Vereine?

Wahrscheinlich haben die meisten schon einmal gelesen, dass jemand abgemahnt wurde, weil etwas auf seiner Webseite nicht richtig war. Meistens geht es um das Impressum. Dies betrifft auch nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen und Vereine.

 

Grund genug, sich einmal damit auseinanderzusetzen, was ein Impressum ist und was es enthalten muss. Ich muss aber klarstellen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern ich nur mein Wissen aus jahrelanger Beschäftigung mit dem Thema vermitteln möchte.

 

Wer seine Homepage mit dem TeamWebber Homepage-Baukasten erstellt, kann die folgenden Informationen eher überfliegen, denn mit TeamWebber hat man automatisch ein korrektes Impressum. Dazu unten mehr.

 

Was ist überhaupt ein Impressum?

Der Begriff kommt aus dem Druckwesen. In Publikationen, also Zeitungen und Büchern ist es gesetzlich vorgeschrieben, Angaben über den Autor, Verlag und Herausgeber in der Publikation abzudrucken, um klar zu zeigen, wer presserechtlich verantwortlich ist.

 

Das Prinzip wurde auf Veröffentlichungen im Internet übertragen. Geregelt ist das im Telemediengesetz. Dort steht im §5:  „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“

 

Es ist nicht immer ganz klar, wer als "geschäftsmäßiger Diensteanbieter" gilt, daher sollte vorsichtshalber jeder, der eine Internetseite betreibt, ein Impressum haben. Es gibt Beispiele, in denen Vereine, die auf Ihrer Homepage den Verkauf von Büchern u.a. angekündigt haben, abgemahnt wurden.

 

Warum ist ein Impressum so wichtig?

Man könnte sich ja fragen, wen es denn wirklich interessiert, ob ich ein Impressum habe und was darin steht. Außerhalb des Internets suche ich in einem Geschäft, in dem ich etwas kaufen möchte, ja auch nicht als erstes nach den Angaben zum Besitzer.

 

Leider gibt es jede Menge Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, das Internet nach fehlerhaften Angaben und Rechtsverstößen zu durchsuchen. Mit der Begründung, dass dies ein Wettbewerbsverstoß sei, wird dann zusammen mit der Aufforderung, den Fehler zu korrigieren oder einer Unterlassungserklärung ein Gebührenbescheid für die Aufwendungen des Anwalts versendet. Die Höhe der Gebühren beträgt bei einem fehlenden Impressum schnell einmal ein paar Hundert Euro.

 

Glücklicherweise haben Gerichte inzwischen entschieden, dass Anwälte nur im Auftrag eines Betroffenen, dessen Rechte geschädigt sind, tätig werden dürfen. Aber oft suchen sich Anwälte dann einen potentiell Geschädigten, den Sie bitten, ihn vertreten zu dürfen.

 

Wo muss das Impressum hin?

Da ein vollständiges Impressum einiges an Text enthält, sollte man dafür eine eigene Seite innerhalb der Website erstellen. Wichtig ist aber, dass jede andere Seite der Website einen Link zu dem Impressum haben muss. Es reicht, dass der Link mit dem Namen "Impressum" im Fußbereich der Seite zu finden ist.

 

Was muss in dem Impressum stehen?

Im Telemediengesetz ist auch der Inhalt des Impressums geregelt:

  • Vollständiger Name des Vereins
    Am besten schreibt man Abkürzungen wie SV oder FC aus. Bei juristischen Personen ist die Angabe der Rechtsform notwendig
  • Vertretungsberechtigte Person
  • Anschrift des Vereins, ggf. des Vertretungsberechtigten
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, also Telefonnummer, Faxnummer (wenn vorhanden) und E-Mail-Adresse
  • Bei eingetragenen Vereinen die Registernummer des Vereinsregisters
  • Falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Verantwortlicher für den Inhalt
    Wenn regelmäßig über aktuelle Ereignisse aus dem Vereinsleben berichtet wird, kann das als journalistisch-redaktioneller Inhalt gelten. Dafür ist gefordert, dass ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift genannt wird.

Darüber hinaus hat sich aus Gerichtsurteilen noch folgender empfehlenswerter Inhalt ergeben:

  • Haftungsausschluss (Disclaimer)
    Darin wird die Verantwortung auf die eigenen Inhalte begrenzt und die Haftung für Links auf andere Seiten ausgeschlossen.
  • Hinweise zum Urheberrecht
  • Hinweis auf EU-Streitschlichtung
  • Verwendung von Cookies und Server-Log-Files
    Wenn eine Website Funktionen beinhaltet, wie z.B. einen passwortgeschützten Zugang, dann werden in der Regel kleine Textdateien (Cookies) auf dem Rechner des Besuchers abgelegt. Außerdem werden in Log-Files oft Nutzerdaten erfasst, wie z.B. die Herkunft und das Betriebssystem des Besuchers.
  • Datenschutzerklärung
    Wenn die Website ein Kontaktformular enthält, sollte man erklären, dass man die Daten nur für die eigenen Zwecke verwendet.
  • Datenschutzerklärung für die Einbindung von Code von Facebook, Google+, Twitter, Instagramm, LinkedIn, Pinterest usw.
    Wenn man z.B. Code von Facebook auf der eigenen Seite verwendet, um z.B. darüber der Facebookseite des Vereins bei Facebook ein "Gefällt mir" zu geben, muss darauf hingewiesen werden.
  • Angaben zu einem Online-Shop
    Die erforderlichen Angaben bei Betrieb eines Online-Shops sind sehr umfangreich. Hier sollte man sich fachmännisch beraten lassen.
  • Quellenangaben für Fotos und Illustrationen
    Wenn man Lizenzen für Bilder bei Bild-Datenbanken wie z.B. Shutterstock oder Fotolia erwirbt, unterliegen diese weiterhin dem Urheberrecht. Oft fordern die Urheber die Nennung ihres Namens.
  • Einbindung von Google Analytics und anderen Tracking-Tools
    Mit Einbindung von Google-Analytics und anderen Tools kann man das Verhalten der Besucher sehr genau untersuchen.

Gibt es dafür nicht Vorlagen?

Glücklicherweise müssen wir nicht erst alle Jura studieren, um ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Eine sehr empfehlenswerte Quelle für das Impressum ist www.e-recht24.de.

 

Dort kann man mit dem Impressumgenerator kostenlos die ganzen o.a. Punkte abprüfen und daraus ein passendes Impressum generieren. Wenn man sich dann noch für den Newsletter anmeldet, bekommt man auch frühzeitig eine Info bei Gesetzes- und Vorschriftenänderungen.

 

Man sieht an diesem Beitrag, dass das Thema Impressum sehr wichtig, aber gerade für Laien schwierig ist.

 

Am besten wäre es natürlich, wenn man sich darum nicht kümmern muss, womit wir wieder bei dem TeamWebber Homepage-Baukasten sind: Hier erfolgt die Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung automatisch anhand der Angaben, die man in einem Formular im Admin-Bereich eingibt. Die Impressumstexte werden überwacht und bei Änderungen entsprechend angepasst. Alle Seiten der Website verfügen im Fußbereich über einen Link zum Impressum und zur Datenschutzerklärung.

 

Damit hat man dann eine Sorge weniger bei der Erstellung der Vereins-Homepage und kann sich wieder auf die wichtige Vereinsarbeit konzentrieren.